Anzeige der vorübergehenden Verwendung von Räumen für eine Veranstaltung nach § 47 Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
Von admin|2026-04-26T11:48:42+02:0026. April 2026|Kommentare deaktiviert für Anzeige der vorübergehenden Verwendung von Räumen für eine Veranstaltung nach § 47 Versammlungsstättenverordnung (VStättV)